Wenn etwas im Leben eines Menschen sicher ist, dann ist es sein Tod. Trotzdem ist Sterben ein Tabu-Thema und niemand spricht gerne über den Tod. Auch wenn das Thema „Sterben“ oft als unangenehm empfunden wird, muss sich jeder Einzelne und auch die Gesellschaft damit auseinandersetzen. Tun wir das nicht, besteht die Gefahr, dass fremde Menschen darüber bestimmen, wie man zu sterben hat.
Wenn man sieht, wie Menschen, die keinerlei Erfahrung im Umgang mit Sterbenden haben, Gesetze zu diesem Thema machen, ist das nicht gerade beruhigend. Trotz fehlender Erfahrung machen sie Gesetze und bestimmen damit, wie jeder von uns sein Leben zu beenden hat. Diese Gesetze bestimmen dann, ob ein Arzt Leiden verkürzen darf oder nicht. Ob Angehörige einem Sterbenden helfen dürfen, sein Leiden zu verkürzen oder nicht. Hier beginnt der Staat in die tiefsten Freiheitsrechte der Menschen einzugreifen und verbietet den Menschen sogar die Flucht in den Tod. In den Menschenrechten ist verankert, dass jeder Mensch das Recht zu leben hat. Damit wurde auch in den zivilisierten Ländern die Todesstrafe abgeschafft. Genauso muss aber jeder Mensch das Recht zu sterben haben. Doch dieses Recht wird den Menschen entzogen. Das Recht Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen wird von Ärzten, Angehörigen, Kirche und Staat vorgeschrieben. So werden Jahr für Jahr tausende Menschen in einen gewaltsamen Selbstmord getrieben, weil man ihnen das Recht schmerzlos zu sterben nimmt.
In Österreich glaubt man, mit dem Sterbeverfügungsgesetz (StVfG), das den assistierten Suizid regelt, einen großen Wurf gemacht zu haben. Tatsächlich gelang es im ersten Jahr seines Bestehens nur etwa 10 Menschen, davon Gebrauch zu machen und einen assistierten Suizid, also einen gewaltfreien Freitod, in Anspruch zu nehmen. Im selben Zeitraum begingen jedoch mehr als 1.100 Menschen einen gewaltsamen Suizid. Das sind etwa dreimal so viele Menschen, wie es Verkehrstote gibt. Bei diesen Zahlen müssten die Verantwortlichen längst zu der Erkenntnis gekommen sein, dass hier etwas nicht stimmt. Die Suizidraten steigen. Vor allem bei alten Menschen, deren Aussicht auf ein beschwerdefreies Leben gleich null ist. In der BRD dürften die Verhältnisse nicht viel anders sein, die Selbstmordrate ist jedoch etwa 10-fach höher.
Die moderne Medizin ermöglicht es immer mehr Menschen, ihre Krankheit zu überleben. Sie kann aber kaum dazu beitragen, dieses Überleben auch „lebenswert“ zu machen. So gibt es immer mehr pflegebedürftige und vereinsamte Menschen, die ihren Lebensabend in einem nicht enden wollenden, Siechtum verbringen. Erlebte man früher den Tod als ein Ende mit Schrecken, so erlebt man heute das Sterben als einen Schrecken ohne Ende.
Ziel dieses Blogs ist es, eine Diskussion zur Sterbehilfe anzuregen. Warum dürfen bei uns nur Haustiere einen schmerzfreien Tod sterben, aber nicht die Menschen? Warum glaubt der Gesetzgeber, die Menschen vor einem Freitod schützen zu müssen? Welchen Einfluss hat die Kirche auf Gesetzgebung und Ärzteausbildung? Darf der Staat darüber entscheiden, wann und wie jemand sein Leben zu beenden hat? Wer mit Sterbenden zu tun hat, weiß, dass die wenigsten Menschen ohne vorangehendes Leiden sterben können. Die Geschichte vom friedlichen Einschlafen findet bei der Mehrzahl der Menschen heute nicht mehr statt. Warum darf diesen Menschen nicht geholfen werden? Sollte das Recht zu sterben, mittels aktiver Sterbehilfe ohne Schmerzen und ohne Leiden in den Menschenrechten verankert werden?
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