Wie stirbt man eigentlich?

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Über das Sterben spricht man nicht, obwohl es jeden trifft. Der Gedanke, sterben zu müssen, ist für viele Menschen unerträglich und wird deshalb verdrängt. Über das Sterben spreche ich dennoch in meinem neuen BuchDarf ich bitte sterben“. Weil das Sterebeverfügungsgesetzt (StVfG) keine Hilfe für Sterbende darstellt und nach wie vor unzählige Menschen einen qualvollen Tod sterben müssen.

Während sich die Politik damit brüstet, dass im letzten Jahr etwa 10 Menschen den assistierten Suizid (gem. StVfG) in Anspruch nehmen konnten, sind im gleichen Zeitraum über 1.100 Menschen(!) durch gewaltsamen Suizid gestorben. Das sind 3-mal mehr Menschen, als es Verkehrstote gibt. Wenn man diese Zahlen sieht, muss einem doch auffallen, dass mit diesem Gesetz etwas nicht stimmt!

Sterbeverfügungsgesetzt betrifft mich das?

Ja, es geht uns alle an, weil wir alle einmal sterben müssen und weniger als die Hälfte der Betroffenen damit rechnen kann, einen friedvollen und schmerzlosen Tod zu sterben. Wir gehen alle davon aus, dass die Medizin uns schon helfen wird, wenn es einmal mit dem Leben zu Ende geht. Schließlich ist man ja krankenversichert. Aber so einfach ist es leider nicht! Es gibt zwar die Palliativmedizin, aber sie steht längst nicht allen Menschen zur Verfügung. Außerdem können auch Palliativmediziner nicht immer helfen. Seelische Schmerzen (therapieresistente Depressionen etc.), soziale Schmerzen (unlösbare Einsamkeit etc.) können auch von der Palliativmedizin nicht behandelt werden und sind für die Betroffenen oft unerträglich. Auch körperliche Schmerzen sind nicht immer behandelbar. Etwa die Hälfte aller Sterbenden leidet vor dem Tod unter sehr starken Schmerzen. Nur ein Teil von ihnen kann ausreichend behandelt werden. Es gäbe zwar die Möglichkeit, die Betroffenen in Narkose zu versetzen und in der Narkose sterben zu lassen, aber das ist auch illegal und wird deshalb nicht immer gemacht. Der Sterbende könnte in dieser Situation auf das Patientenverfügungsgesetz hoffen. Doch weit gefehlt. Wer auf Hilfe durch das StVfG wartet, muss sich noch mindestens 3 Monate gedulden, bis er auf Erlösung hoffen darf. Und dann muss man auch noch in der Lage sein, die erlösende Barbituratdosis selbst einzunehmen. Wer keine Hände hat, gelähmt ist oder nicht mehr schlucken kann, hat Pech gehabt, denn Beihilfe zum Suizid ist strafbar. Vom verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz hat der Gesetzgeber offenbar noch nichts gehört.

Warum werden solche Gesetze gemacht?

Das frage ich mich auch immer wieder. Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Politiker, Juristen, Gesetzgeber usw. selbst noch nie Menschen gesehen haben, die qualvoll gestorben sind. Und weil sie sich auf den „Rat“ von Lobbyisten (meist Kirchenvertreter) verlassen, die ebenfalls noch nie einen qualvollen Tod miterlebt haben. Menschen, die zwar die Sterbesakramente erteilt haben und deshalb der Meinung sind, sich mit dem Sterben auszukennen, aber die Qualen des Sterbenden nie wirklich miterlebt haben.
Ein Verlag für dieses Buch wird gesucht. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ordination@Ledochowski.info

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